Weben lernen –
von der ersten Begegnung bis zum Meisterbrief
Das Kursangebot unserer Vereinsmitglieder reicht von ’Schnupperkursen’, in denen am eingerichteten Webstuhl gewebt werden kann, über ’Grundkurse’, in denen das Einrichten von Webstühlen oder Anfänge der Bindungslehre tätig vermittelt wird, bis zu Themenkursen für Fortgeschrittene.
Ein weiterer Baustein sind dann aufbauende Lehrgänge, sei es in Modulangeboten oder als externe Form der Ausbildung bis zum Gesellenstandard. Bei ausreichender Nachfrage werden auch Meisterklassen eingerichtet.
Ausbildung ohne Lehrvertrag – geht das?
Gesetzliche Grundlage für das Handwerk ist die so genannte Handwerksordnung.(HWO) Sie regelt unter anderem die Ausbildung in einem Handwerksberuf. So heißt es in §37 der HWO:
… Zur Gesellenprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt …
Auf dieser Grundlage bieten mehrere Vereinsmitglieder berufbegleitende Lehrgänge an.
Seit 2011 ist das Weben Teil des Ausbildungsberufs Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk
In einem Pressetext des BiBB hieß es 2011:
Durch diese Neukonzeption der textilen Handwerke besteht die Chance, durch eine Zentrierung der verschiedenen Handwerke in einer Ausbildungsordnung den Handlungsspielraum zu erweitern und nicht auf eine Technik zu begrenzen …und den Erhalt dieser alten Kulturtechniken zu forcieren. … Für jede Fachrichtung werden eigene Gesellenprüfungen erarbeitet. Der schulische Rahmenlehrplan wird nicht fachrichtungsspezifisch aufgebaut. D.h., er wird über alle in dieser Verordnung genannten textilen Handwerkstechniken einen Überblick geben und kann nicht für jede Fachrichtung in die Tiefe gehen.’
Seit August 2011 ist die Ausbildungsordnung gesetzeskräftig. Sie ist verbindlich sowohl für die Betriebe als auch für die Berufsschule. Das Prinzip der dualen Ausbildung bleibt unangetastet.
Betriebliche Ausbildung
Filzen, Klöppeln, Sticken, Stricken, Posamentieren und Weben sind die sechs Fachrichtungen unter dem Dach des neuen Berufsbildes. In der betrieblichen Ausbildung bleibt weiterhin jede Fachrichtung bei ihrem eigenen Schwerpunkt. Wer zum Beispiel in der Fachrichtung Weben die Ausbildung macht, wird wie immer das Weberhandwerk erlernen. Welche Kenntnisse und Fertigkeiten für die Weber vermittelt werden müssen, ist in der Ausbildungsordnung gesetzlich festgeschrieben und für die ausbildenden Betreibe verbindlich.
Schulischer Rahmenlehrplan
Größere Änderungen ergeben sich für die schulische Seite der dualen Ausbildung. Die sechs Fachrichtungen wurden nicht zuletzt zusammengefasst, um die Beschulung von Auszubildenden in Splitterberufen besser zu gewährleisten. So sind z.B. Gestaltungslehre, Materialkunde und andere Bereiche für alle sechs Fachrichtungen gleich und können nun gemeinsam unterrichtet werden.
Das Kernziel der Ausbildung ist die Entwicklung von „Handlungskompetenz“, verstanden als Bereitschaft und Befähigung, sich sachgerecht und verantwortlich zu verhalten.
Das kann bedeuten, dass nicht mehr die gewohnte Menge an Fachwissen an die Auszubildenden vermittelt wird. Es gilt vielmehr, die jungen Menschen so weit zu befähigen, dass sie sich selbständig auf den Weg machen können, sei es im eigenen Handwerk, sei es mit Ausweitung auf die anderen Fachrichtungen.
Die Ausbildungsordnung ist zu finden unter:
http://www2.bibb.de/tools/aab/ao/textilgestalter.pdf