Handweben: Immaterielles Kulturerbe
Handweben ist 2023 von der Deutschen UNESCO-Kommission in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Als Immaterielles Kulturerbe werden lebendige Traditionen, Ausdrucksformen, menschliches Wissen und Können sowie darstellende Künste in aller Welt dokumentiert.
Die Anerkennung des Handwebens als Immaterielles Kulturerbe gilt der lebendigen Ausübung und Weitergabe des Handwerks, den Fähigkeiten, den Erfahrungen, dem Wissen und der Gestaltungsvielfalt, die dieses Handwerk nicht nur der jahrhundertelangen Tradition verbinden, sondern es auch zukunftsfähig machen. Ausführliche Informationen zum Immateriellen Kulturerbe sind hier (Link folgt) zu finden.
Um die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe deutlich zu machen, hat die Deutsche UNESCO-Kommission ein Logo herausgegeben, das auf die Besonderheit dieses Handwerks hinweist. Da der Verein Weben+ durch das Satzungsziel „Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung der textilen Kultur des Handwebens“ dem Anliegen eng verbunden ist, ist er von der Deutschen UNESCO-Kommission autorisiert, das Logo zu nutzen und vor allem an seine Mitglieder weiterzugeben mit der Erwartung, dass es vielfältig eingesetzt und bekannt gemacht wird.
Mitglieder können das Logo mitsamt dem Leitfaden zum korrekten Einsatz in der Geschäftsstelle erbitten.
Wer webt, weiß: Weben ist ein tolles Handwerk. Es ist nicht nur kreativ, sondern seit tausenden Jahren eng mit der Menschheit verbunden. Da könnte man auf die Idee kommen, dass Experten das Handwerk einfach zum „immateriellen Kulturerbe“ erklären. Doch die UNESCO, die sich um das immaterielle Kulturerbe und dessen Erhalt kümmert, hat einen anderen Weg gewählt: „bottom up“, also von unten nach oben. Das heißt: Diejenigen, die das Handwerk ausüben (die sogenannten „Trägergruppen“), müssen sich darum kümmern, dass es zum „immateriellen Kulturerbe“ wird, und eine Aufnahme in die entsprechende Liste beantragen.
Das ist für die Handweberei inzwischen geschehen. In einem mehrstufigen Verfahren hat sie im Jahr 2022 zunächst in Bayern den Sprung auf die landesweite Liste des immateriellen Kulturerbes geschafft. Von Bayern wurde sie sodann für die bundesweite Liste vorgeschlagen und 2023 auch in diese Liste aufgenommen. Denn jedes Bundesland trifft eine Vorauswahl und kann bis zu vier Bewerbungen an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiterleiten. Die bundesweite Vorschlagsliste wird anschließend an das unabhängige Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet, das über die Aufnahme entscheidet.
Was die Handweberei betrifft, so würdigt das Fachkomitee, das Interessierten Zugang und Teilhabe an der traditionellen Handwerkstechnik über vielfältige Medienangebote und Workshops ermöglicht werden. Insbesondere böten die Trägergruppen verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten rund um den Erhalt ihrer Kulturtechnik an und sicherten so die „lebendige Weitergabe“ der Handweberei. Darüber hinaus hebt das Fachkomitee die nachhaltigen Ansätze der Weiterentwicklung hervor, die sich unter anderem durch die Verwendung von ökologisch verträglicheren Rohstoffen äußern…
Aber was bedeutet das überhaupt, „immaterielles Kulturerbe“? Im Jahr 2003 hat die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Dieses Übereinkommen, das drei Jahre später durch 30 Staaten ratifiziert wurde, betont den besonderen Charakter immateriellen Kulturerbes: Es ist lebendig und an Menschen gebunden, die es ausüben und kreativ weiterentwickeln. Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch und unterliegt gesellschaftlichen Transformationsprozessen, verändert sich also mit der Zeit. Ausschlaggebend für die Erhaltung Immateriellen Kulturerbes ist, dass Menschen ihre Traditionen und Werte, ihr Wissen und Können von Generation zu Generation aktiv weitergeben, schreibt die Deutsche UNESCO-Kommission auf ihrer Homepage (https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe).
Deutschland ist dem Übereinkommen im Jahr 2013 beigetreten und somit einer von mittlerweile 181 Vertragsstaaten. Im bundesweiten Verzeichnis gibt es bislang 144 Einträge. Nicht nur traditionelle Handwerkstechniken wie die Handweberei oder der Blaudruck gehören dazu, sondern auch Musik und Darstellende Kunst, Bräuche und Feste im Jahreslauf oder Wissen und Bräuche mit Bezug zu Natur und Universum. Von der bundesweiten Liste können immaterielle Kulturerbeformen auch für die weltweiten UNESCO-Listen vorgeschlagen werden, wobei auch mehrere Staaten gemeinsam eine Bewerbung für eine bestimmte Kulturform einreichen können.